„Zur Frage der Selbstbestimmung beim Suizid“ – Video-Mitgliedertreffen des vpsg am 31. August 2020

Entgegen der Planung musste das erste Mitgliedertreffen des vpsg nach der Sommerpause wegen der Covid-19 Restriktionen nun doch als VIDEO-Konferenz stattfinden.
Nichtdestotrotz fanden sich mehr als zwei Dutzend Mitglieder online ein, um sich mit einem diskussionswürdigen Thema, das durch die neue Gesetzgebung des Bundesverfassungsgerichtes (2/2020) wieder viel Aktualität erlangt hat, auseinanderzusetzen.

Prof. Dr. Dr. Andreas Heinz, Leiter der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Charite Mitte und Mitglied im vpsg begann den Abend mit einem Impulsvortrag „Zur Frage der Selbstbestimmung beim Suizid“.

Das Dilemma, das Selbstbestimmungsrecht schwer Kranker zu stärken und trotzdem Hoffnung spendende Hilfen in alle Richtungen zu fördern, kennen wir aus unseren alltäglichen Begegnungen mit psychisch schwer belasteten und suizidal gestimmten Menschen.

Prof. Heinz stellte in seinem Vortrag die ersten Ergebnisse und Empfehlungen einer eigens eingerichteten Arbeitsgruppe der DGPPN (Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde) dar.
Die DGPPN betont, dass Suizidassistenz keine ärztliche Aufgabe ist. Suizidassistenz, also die Verschaffung und Bereitstellung eines Mittels zum Suizid, stellt keine medizinische Behandlungsoption dar.

In der anschließenden Diskussion wurden verschiedene Aspekte und Erfahrungsbereiche aus den unterschiedlichen persönlichen und beruflichen Perspektiven der Teilnehmenden diskutiert.

Screenshot des Online-Treffens

Die Vortragsfolien können Sie hier einsehen.

Weiterführende Informationen und die Stellungnahme der Fachgesellschaft können Sie hier lesen.

(Autor: S. Frühauf)

› zurück