Vertrag zur Integrierten Versorgung

Ehrenmitgliedschaft für G. Holler

Am 7. Dezember 2006 wurde vom Verein für Psychiatrie und seelische Gesundheit in Berlin mit der DAK ein erster Berlin-weit gültiger Vertrag nach §140 a SGB V zur integrierten Versorgung schwer psychisch kranker Patienten abgeschlossen.
Dieser Vertrag beruht auf umfangreichen konzeptionellen Vorarbeiten von Gerd Holler vom Arbeitsbereich Versorgungsforschung der Abt. Sozialpsychiatrie und Psychotherapie der Psychiatrischen Klinik der Medizinischen Hochschule Hannover.

Die Grundzüge [Download hier (pdf-Dokument)] des IV-Vertrages orientieren sich an dem schon seit etwa 2 Jahren erfolgreich in Niedersachsen von ca. 20 ambulanten Praxen praktizierten Konzeptes.

Die Psychiaterpraxis übernimmt in diesem Modell eine Leitstellenfunktion und koordiniert ein ambulantes Behandlungsangebot, welches in Berlin aus Soziotherapie (ST) und ambulanter psychiatrischer Hauskrankenpflege (APP) besteht.
Der Vertrag sieht ein Behandlungsprogramm vor, welches mit Hilfe allgemeinverbindlicher Behandlungspfade zu einem umfassenden Versorgungsprogramm strukturiert werden soll, das für Patientinnen und Patienten mit komplexem Hilfebedarf eine genauere Abfolge der Behandlungsschritte konkretisiert. Hierbei werden die Leitlinien der Fachgesellschaften umgesetzt.
Durch innerärztliche Qualitätszirkel, die auf Initiative der Fachärzte und unter Einschluss von Haus- und Klinikärzten durchgeführt werden, soll die Verzahnung und konzeptionelle Abstimmung mit den regionalen psychiatrischen Kliniken erreicht werden. Dies dient dem ausdrücklichen Gebot, die gesetzlichen Maßgaben des §140 a SGB V so umzusetzen, damit eine einheitliche Versorgungsstruktur entsteht.

Ein flächendeckendes Versorgungsangebot für das Land Berlin ist vertraglich angestrebt.

Eine aktuelle Liste der am IV Vertrag Teilnehmenden finden Sie hier (pdf-Dokument)

Großes Interesse am IV-Vertrag

Auf der Einführungsveranstaltung am 23.1.2007 wurde das Konzept den Mitgliedern des Vereins vorgestellt und fand dabei große Resonanz.
Über 25 Berliner Nervenarzt- und Psychiaterpraxen haben bereits ihre Teilnahme erklärt, obgleich die Voraussetzungen für das vereinbarte ambulante Komplexangebot vielerorts erst noch etabliert werden müssen. Voraussetzung auf Seiten der Psychiaterpraxen ist u.a. eine regionale Vernetzung von zumindest 4 Praxen, damit z.B. auch die vertraglich vereinbarte fachärztliche Präsenz auch in Urlaubszeiten gewährleistet ist. Auch muß regional die Zusammenarbeit mit Soziotherapeuten und ambulanten psychiatrische Pflegediensten gegeben sein. Während die Berliner Soziotherapie mit über 20 zugelassenen Soziotherapeuten bundesweit führend sein dürfte, ist das Angebot an ambulanter psychiatrischer Hauskrankenpflege noch rudimentär und dürfte erst in 1 bis 2 Jahren über ausreichende Kapazitäten verfügen.

Der Vertrag zeichnet sich durch folgende Merkmale aus:

  • Fokussierung auf psychisch schwer Kranke
  • Stärkung ambulanter Versorgung mit komplexem Behandlungsangebot
  • Psychiatrische Praxis als Koordinations- und Leitstelle
  • Vereinbarte Kooperation mit Kliniken
  • Vereinbarte Kooperation mit Hausärzten
  • Breite Einschluß-Indikation (Psychose, Depression, Sucht, Psychosomatische Erkrankungen, Demenz)
  • Flächendeckender Vertrag
  • Sektorenübergreifender Vertragsabschluß auf der Basis einer Vereinsstruktur
  • Angemessene Honorierung aller Leistungsbereiche (was sich in praxi beweisen muß)

Eine Ausweitung dieser integrierten Versorgung auch auf Patienten anderer Krankenkassen ist wünschenswert und wird derzeit verhandelt.

Auf Grund seiner langjährigen Verdienste um eine integrierte und somit verbesserte ambulante psychiatrische Versorgung wurde Herrn Gerd Holler auf der Veranstaltung am 23.1.07 die Ehrenmitgliedschaft im Verein für Psychiatrie und seelische Gesundheit in Berlin verliehen.

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(Autor: Dr. N. Mönter/S.Frühauf)

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