Aktuell: Honorarkürzungen in der Psychotherapie

Der erweiterte Bewertungsausschusses hat am 11. März 2026 entschieden, die Honorare für psychotherapeutische Leistungen um 4,5 % zu kürzen. Dies betrifft alle psychotherapeutischen Gesprächsleistungen, die von psychologischen und ärztlichen PsychotherapeutInnen und auch von Nervenärzten und Psychiaterinnen erbracht werden, also nicht nur die sog. Richtlinienpsychotherapie.

Der Vorstand des vpsg und die Geschäftsführung der PIBB unterstützen ausdrücklich die Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e. V. (DGPPN), die unter dem Titel „Honorarkürzungen setzen falsches Signal für die psychische Gesundheit“ am 13.3.26 veröffentlicht wurde. In der Stellungnahme wurde dieser Beschluß insbesondere deshalb scharf kritisiert, weil psychische Gesundheit nicht zu einem Sparposten im Gesundheitssystem werden darf. Als besonders problematisch bewertet die DGPPN die möglichen Folgen für Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen, die häufig intensive, langfristige und multiprofessionell abgestimmte Behandlungsangebote benötigen. Diese Gruppe erhält bereits heute oft nur schwer Zugang zu geeigneten Therapien. – Lesen Sie hier die ganze Stellungnahme.

Das Deutsche Psychotherapeutennetzwerk rechnet in diesem Zusammenhang vor, dass die jetzt beschlossenen Honorarkürzungen die Gesamtkosten der gesetzlichen Krankenversicherungen gerade einmal um etwa 0,05 Prozent senken würden.

Innerhalb von 5 Tagen wurde eine Petition unter dem Titel „Monatelange Wartezeiten – und jetzt werden psychotherapeutische Leistungen gekürzt?“ die u.a. die Rücknahme der Honorarkürzung der psychotherapeutischen Gesprächsleistungen fordert, von aktuell mehr als 350.000 Menschen unterzeichnet.

Wenn Sie sich dieser Petition anschließen wollen, können Sie hier unterzeichnen.

Weitere ausführliche Informationen zum Thema finden Sie auch im Deutschen Ärzteblatt.

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