Gegen Zweckentfremdung psychiatrischer Kliniken – keine Unterbringung von Quarantäneverweigerern!

Der Vorstand des vpsg und die Geschäftsführung der PIBB unterstützen ausdrücklich die Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN), die sich gegen eine missbräuchliche Nutzung psychiatrischer Kliniken zur Unterbringung von Menschen, die sich den Anordnungen der Behörden in der Covid-19 Pandemie widersetzen, ausspricht.

Den zunächst geplanten Missbrauch psychiatrischer Einrichtungen durch Landesbehörden, um Quarantäneverweigerer zu disziplinieren, weisen auch wir entschieden zurück.

„Psychiatrische Kliniken sind keine Erziehungsanstalten und kein Ort, um Fehlverhalten psychisch Gesunder zu ahnden. Sie dienen einzig und allein der Regelversorgung und wurden finanziert und gebaut, um Menschen mit psychischen Erkrankungen medizinische Hilfen anzubieten. Dieses Angebot steht ausschließlich psychisch erkrankten Patienten, mit und ohne Covid-19-Infektion, zur Verfügung.“, heißt es in der Stellungnahme der DGPPN.

Laut Medienberichten hatte die Landesregierung in Sachsen vergangene Woche in vier psychiatrischen Krankenhäusern Vorkehrungen getroffen, um dort Menschen, die sich einer Quarantäneanordnung widersetzen, unterzubringen – unabhängig davon, ob es sich dabei um Menschen mit einer psychischen Erkrankung handelt oder nicht. Die Überwachung sollte die Polizei übernehmen.

Die vollständige Stellungnahme der DGPPN können Sie hier lesen.

(Autor: Vorstand vpsg/DGPPN)

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