Anspruch und Wirklichkeit: Soziotherapie in der Regelversorgung

Unter dem Stichwort „Themen der Zeit“ erschienen kürzlich im Deutschen Ärzteblatt zwei Artikel zum Schwerpunktthema Soziotherapie und deren Umsetzung in die Regelversorgung.

Im ersten Artikel unter dem Titel „Ambulante Soziotherapie I: Eine Brücke in die Versorgung“, (nachzulesen hier) beschreibt Frau Dr. jur. Sandra Carius Historie und Intentionen, die im Jahr 2000 zum Rechtsanspruch auf ambulante Soziotherapie für Menschen, die wegen schwerer psychischer Erkrankung nicht in der Lage sind, ärztliche oder psychotherapeutische Leistungen in Anspruch zu nehmen, führten.
Nach Evaluation im Jahr 2007 musste durch den G-BA festgestellt werden, „dass die Versorgung von Menschen mit schweren psychischen Störungen zwar verbessert, aber der Kreis der Betroffenen, für die diese Leistung sinnvoll ist, nicht ausreichend erfasst wurde“. Es folgte die Überarbeitung der Richtlinien zur Soziotherapie im Jahre 2015.

Unter dem Titel Ambulante Soziotherapie II: „Viele haben aufgegeben“ (nachzulesen hier) setzt sich dann Petra Bühring vom DÄ mit der aktuellen Versorgungswirklichkeit von Soziotherapie, den Hindernissen und Problemen auseinander.

Deutsches Ärzteblatt

Zu den genannten Artikeln hat vpsg Mitglied Uwe Wolf, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, ggw. als ärztlicher Psychotherapeut tätig, einen Leserbrief an das Deutsche Ärzteblatt geschrieben (nachzulesen hier), in dem er seine persönlichen Erfahrungen im Ringen um die Verordnungsmöglichkeit von Soziotherapie beschreibt.

Auch Dr. Norbert Mönter, langjähriger Vorsitzender des vpsg und aktiv bei den Anhörungen zur Novellierung der Soziotherapie-Richtlinien im GBA beteiligt, äußert sich in einem Leserbrief unter der Überschrift „Ambulante Soziotherapie: Nicht sehr rational“ an das Deutsche Ärzteblatt.
(nachzulesen hier),

Wir wünschen eine anregende Lektüre.

Die Soziotherapie-Richtlinie im Internet: www.g-ba.de/richtlinien/24

(Autor: S. Frühauf, U.Wolf, Dr. N. Mönter)

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