Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) plant mit der Einführung eines verbindlichen Primärarztsystems mehr Steuerung und Koordination im Gesundheitssystem; so sollen Patienten zuerst zur Hausarztpraxis gehen, um ggf. von dort überwiesen zu werden. Ausnahmen soll es für die Gynäkologie, die Augenheilkunde und die psychotherapeutische Behandlung geben.
Der Vorstand des vpsg unterstützt ausdrücklich die Forderung der DGPPN (Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde), die am 27.8.2025 in einer Stellungnahme erklärte: „… psychische Erkrankungen [stellen] besondere Anforderungen an die Versorgung. Ein verpflichtender primärärztlicher Erstkontakt kann gerade für Personen mit Sorge vor Stigmatisierung eine zusätzliche Hürde darstellen. Der Erhalt des Direktzugangs zur Psychotherapie greift hier zu kurz. Der Direktzugang zu den Fachärztinnen und Fachärzten für Psychiatrie und Psychotherapie, für Nervenheilkunde, für Neurologie und Psychiatrie sowie für Psychiatrie muss ebenfalls sichergestellt sein„.
Die Stellungnahme auf der Webseite der DGPPN können Sie hier lesen.
Auch der ApK-Bayern (Landesverband der Angehörigen psychisch erkrankter Menschen) äußerte sich zum Thema hier
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