{"id":504,"date":"2004-02-23T11:41:00","date_gmt":"2004-02-23T10:41:00","guid":{"rendered":"http:\/\/psychiatrie-in-berlin.de\/vpsg\/?p=504"},"modified":"2021-01-28T11:57:46","modified_gmt":"2021-01-28T10:57:46","slug":"satzung-des-vereins-fuer-psychiatrie-und-seelische-gesundheit-in-berlin-e-v","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/psychiatrie-in-berlin.de\/vpsg\/satzung-des-vereins-fuer-psychiatrie-und-seelische-gesundheit-in-berlin-e-v\/","title":{"rendered":"Satzung des Vereins f\u00fcr Psychiatrie und seelische Gesundheit in Berlin e.V."},"content":{"rendered":"\n<p><a href=\"http:\/\/psychiatrie-in-berlin.de\/vpsg\/wp-content\/uploads\/satzung.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Download der Satzung als PDF<\/a><\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 1 Name und Sitz<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eBerliner Verein f\u00fcr Psychiatrie und seelische Gesundheitin in Berlin\u201c nach erfolgter Eintragung im Vereinsregister, die alsbald erwirkt werden soll, mit dem Zusatz \u201eeingetragener Verein (e.V.)\u201c. Er hat seinen Sitz in Berlin.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 2 Vereinszweck<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Verein verfolgt vor allem die Ziele:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>F\u00f6rderung und Verbesserung der medizinischen, psychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung von Menschen, die schwerwiegend psychisch erkrankt sind. Insbesondere gilt dies f\u00fcr die Versorgung von Menschen, die an Psychosen aus dem schizophrenen Formenkreis oder bi- und unipolaren affektiven Psychosen leiden und deren Behandlung wann immer m\u00f6glich ambulant erfolgen soll. Hierzu werden gemeinsame Gespr\u00e4che, Tagungen und Seminare erfolgen.<\/li><li>Verbesserung der interdisziplin\u00e4ren Zusammenarbeit insbesondere zwischen den niedergelassenen Nerven\u00e4rztinnen und \u00c4rzten f\u00fcr Psychiatrie und Psychotherapie und Mitgliedern aller Einrichtungen und Leistungserbringer, die an der Versorgung psychisch Kranker teilnehmen. Hierzu sind konkrete Treffen und koordinierende Ma\u00dfnahmen vorgesehen.<\/li><li>Einbeziehung von Krankheitsbetroffenen wie auch deren Angeh\u00f6riger in die Aktivit\u00e4ten f\u00fcr eine verbesserte Versorgung psychisch Kranker, durch fest verabredete, regelm\u00e4\u00dfig erfolgende Absprachen.<\/li><li>Finanzierung, Durchf\u00fchrung und Dokumentation von Fach- und Fortbildungsveranstaltungen.<\/li><li>Unterst\u00fctzung von Qualit\u00e4tssicherungsma\u00dfnahmen und Implementierung von Leitlinien f\u00fcr die medizinisch\/psycho-therapeutische und sozialpsychiatrische Versorgung.<\/li><li>Entwicklung und Umsetzung neuer Versorgungs \u2013 und Vertragsmodelle f\u00fcr die umfassende ambulante Versorgung schwer psychisch Kranker insbesondere die Entwicklung vernetzter Versorgungsstrukturen einschlie\u00dflich der integrierten Versorgung.<\/li><li>F\u00f6rderung von Patienten- und Angeh\u00f6rigen- Selbsthilfeorganisationen durch konkrete Beratung und Organisation gemeinsamer Veranstaltungen.<\/li><li>F\u00f6rderung der \u00d6ffentlichkeitsarbeit zur Verbesserung der ambulanten Versorgung und zum besseren Verst\u00e4ndnis der Situation psychisch Kranker durch Aufkl\u00e4rungsarbeit in der Bev\u00f6lkerung, wie z. B. Anti-Stigma-Initiativen.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 3 Gemeinn\u00fctzigkeit<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne Abgabenordnung, Abschnitt \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c. Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsgem\u00e4\u00dfen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfige Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 4 Mittelverwendung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall der Gemeinn\u00fctzigkeit f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an den Verein \u201eAngeh\u00f6rige psychisch Kranker Landesverband Berlin e.V.\u201c.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 5 Gesch\u00e4ftsjahr<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr. Das erste Gesch\u00e4ftsjahr beginnt mit der Gr\u00fcndung des Vereins und endet mit Ablauf dieses Kalenderjahres.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 6 Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>ORDENTLICHES MITGLIED kann jede nat\u00fcrliche Person sein, die die in \u00a7 2 genannten Ziele und Aufgaben des Vereins vertritt und die im Gesundheits- oder Sozialwesen t\u00e4tig ist.<\/li><li>KORPORATIVE MITGLIEDER k\u00f6nnen Vereinigungen mit \u00e4hnlichen Vereins-zwecken sein. Sie \u00fcben ihre Mitgliedschaft durch ein beauftragtes Mitglied ihrer<br>Vereinigung aus. Die H\u00f6he der Mitgliedsbeitr\u00e4ge der korporativen Vereinigungen richtet sich nach der Finanzordnung, die von der Mitgliederversammlung beschlossen wird. Korporative Mitglieder haben kein Stimmrecht.<\/li><li>F\u00d6RDERMITGLIEDER unterst\u00fctzen die Arbeit des Vereins durch Beitr\u00e4ge und Spenden. Die H\u00f6he der Beitr\u00e4ge richtet sich nach der Finanzordnung. F\u00f6rdermitglieder haben kein Stimmrecht.<\/li><li>Die EHRENMITGLIEDSCHAFT kann an alle in Abs. 2 genannten Mitglieder und an nat\u00fcrliche Personen verliehen werden, die nicht Mitglied des Vereins sind. Das N\u00e4here regelt eine Ehrenordnung, die von der Mitgliederversammlung beschlossen wird. Ehrenmitglieder m\u00fcssen keinen Beitrag entrichten; sie haben kein Stimmrecht.<\/li><li>AUSSERORDENTLICHE MITGLIEDER k\u00f6nnen nur nat\u00fcrliche Personen sein, die das 18.Lebensjahr vollendet haben und die die in \u00a7 2 genannten Ziele und Aufgaben des Vereins vertreten; sie haben kein Stimmrecht.<\/li><li>Der Antrag auf Mitgliedschaft ist schriftlich zu stellen. Der Vorstand entscheidet \u00fcber den Antrag mit einfacher Mehrheit.<\/li><li>Die Mitglieder verpflichten sich zur aktiven Mitarbeit. Die Kommunikations-m\u00f6glichkeit per e-mail, zumindest per fax wird vorausgesetzt.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 7 Beendigung der Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Mitgliedschaft endet<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>mit dem Tod des Mitglieds,<\/li><li>durch schriftliche Austrittserkl\u00e4rung an den Vorstand mit dreimonatiger K\u00fcndigungsfrist zum jeweiligen Jahresende,<\/li><li>durch Ausschlu\u00df aus dem Verein. Ein Mitglied kann aus wichtigem Grunde durch Beschluss des Vorstandes aus dem Verein ausgeschlossen werden. Als wichtiger Grund gilt insbesondere ein Verhalten, das gr\u00f6blich gegen die Vereinsinteressen verst\u00f6\u00dft. Vorher ist dem Mitglied Gelegenheit zu geben, sich innerhalb einer angemessenen Frist m\u00fcndlich oder schriftlich dem Vorstand gegen\u00fcber zu \u00e4u\u00dfern. Der Beschluss ist zu begr\u00fcnden und dem Mitglied schriftlich bekannt zu machen.<\/li><li>durch Streichung von der Mitgliederliste. Ein Mitglied kann durch Beschlu\u00df des Vorstandes von der Liste der Mitglieder gestrichen werden, wenn es mit der Zahlung des Beitrages im R\u00fcckstand ist und diesen nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist, wobei auf die Streichungsfolge hinzuweisen ist, nicht fristgem\u00e4\u00df beglichen hat. Die erfolgte Streichung ist dem Mitglied mitzuteilen.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 8 Beitr\u00e4ge<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>8.1 Von den Mitgliedern werden j\u00e4hrliche Mindestbeitr\u00e4ge erhoben; ihre H\u00f6he und ihre F\u00e4lligkeit werden von der Mitgliederversammlung festgesetzt. Der Mitgliedsbeitrag ist j\u00e4hrlich bis zum 31.3. des laufenden Kalenderjahres zu entrichten.<\/p>\n\n\n\n<p>8.2 Im Eintrittsjahr ist quartalsanteilige Zahlung des Jahresbeitrages zu entrichten.<\/p>\n\n\n\n<p>8.3 Der Vorstand ist berechtigt, hinsichtlich der Beitr\u00e4ge in begr\u00fcndeten F\u00e4llen Stundung zu gew\u00e4hren, Teilzahlung zu gestatten oder die Beitragsstellung ganz zu unterlassen.<\/p>\n\n\n\n<p>8.4 Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 9 Organe des Vereins<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Organe des Vereins sind<br>a) der Vorstand<br>b) die Mitgliederversammlung.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 10 Der Vorstand<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>10.1 Der Vorstand des Vereins besteht aus der\/dem 1. Vorsitzenden, 2. Vorsitzenden, 3. Vorsitzenden, Schatzmeister, Schriftf\u00fchrer und ggf. bis zu 3 weiteren Vorstandsmitgliedern (Beisitzern).<\/p>\n\n\n\n<p>Nur ordentliche Mitglieder k\u00f6nnen in den Vorstand gew\u00e4hlt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Von den Vorstandsmitgliedern sollen mindestens drei Mitglieder ambulant nerven\u00e4rztlich\/psychiatrisch t\u00e4tig sein. Die Position des 1. Vorsitzenden muss durch einen niedergelassenen Nervenarzt\/-\u00e4rztin oder niedergelassenen Arzt\/\u00c4rztin f\u00fcr Psychiatrie und Psychotherapie besetzt sein.<\/p>\n\n\n\n<p>10.2 Den Vorstand gem. \u00a7 26 BGB bilden der 1. Vorsitzende, der 2.Vorsitzende und der 3. Vorsitzende, die den Verein jeweils allein vertreten.<\/p>\n\n\n\n<p>10.3 Die Mitglieder des Vorstands arbeiten ehrenamtlich, sie k\u00f6nnen die Aufwendungen, die ihnen durch ihre T\u00e4tigkeit f\u00fcr den Verein entstanden sind, in angemessenem Umfang erstattet erhalten.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 11 Zust\u00e4ndigkeit des Vorstandes<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Vorstand hat vor allem folgende Aufgaben:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Planung und Verwirklichung der Vereinsziele gem\u00e4ss \u00a7 2 der Satzung<\/li><li>Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung<\/li><li>Erstellung der j\u00e4hrlichen Bilanz und eines Jahresberichtes<\/li><li>Beschlussfassung \u00fcber Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 12 Amtsdauer des Vorstandes<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>12.1 Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 3 Jahren vom Tage der Wahl an gerechnet gew\u00e4hlt. Sie bleiben bis zur Neuwahl im Amt, jedoch l\u00e4ngstens 6 Monaten nach dem Ablauf ihrer Amtszeit. Mehrmalige Wiederwahl ist zul\u00e4ssig. W\u00e4hlbar sind ordentliche Vereinsmitglieder.<\/p>\n\n\n\n<p>12.2 Scheidet ein Mitglied des Vorstandes w\u00e4hrend der Amtsperiode aus, so kann eine Nachwahl f\u00fcr die restliche Amtsdauer des Ausgeschiedenen erfolgen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 13 Beschlussfassung des Vorstandes<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>13.1 Der Vorstand fasst seine Beschl\u00fcsse in allgemeinen Vorstandssitzungen.<\/p>\n\n\n\n<p>13.2 Die Vorstandssitzung wird in der Regel von einem der Vorsitzenden geleitet.<\/p>\n\n\n\n<p>13.3 Die Vorstandssitzungen werden von der\/dem 1. Vorsitzenden, bei seiner Verhin-derung vom 2. oder 3.Vorsitzenden nach Bedarf anberaumt. Er beruft dazu die Vorstandsmitglieder unter Bekanntgabe der Tagesordnung mit einer Frist von zwei Wochen schriftlich, fernm\u00fcndlich oder per e-mail ein.<\/p>\n\n\n\n<p>13.4 Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens die H\u00e4lfte der Vorstands-mitglieder anwesend ist.<\/p>\n\n\n\n<p>13.5 Der Vorstand fasst seine Beschl\u00fcsse in den Vorstandssitzungen mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen. Stimmenthaltungen und ung\u00fcltige Stimmen werden nicht mitgez\u00e4hlt.<\/p>\n\n\n\n<p>13.6 Die Beschl\u00fcsse des Vorstands sind entsprechend \u00a7 19 zu protokollieren.<\/p>\n\n\n\n<p>13.7 Ein Vorstandsbeschluss kann auf schriftlichem Wege gefasst werden, wenn alle Vorstandsmitglieder ihre Zustimmung zu der zu beschlie\u00dfenden Regelung erkl\u00e4ren. Die Beschlussfassung ist in der n\u00e4chsten Vorstandssitzung mit dem Ergebnis der Abstimmung zu protokollieren.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 14 Die Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>14.1 Die ordentliche Mitgliederversammlung findet j\u00e4hrlich statt. Sie wird vom 1. oder vom 2. oder 3. Vorsitzenden des Vorstandes mit einer Frist von 4 Wochen schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Wer die Versammlung einberuft, bestimmt auch den Versammlungsort.<\/p>\n\n\n\n<p>14.2 Die Mitgliederversammlung ist u. a. f\u00fcr die folgenden Angelegenheiten zust\u00e4ndig:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Entgegennahme der Jahresberichte und Entlastung des Vorstandes und der Kassenpr\u00fcfer<\/li><li>Wahl der Mitglieder des Vorstandes und der Kassenpr\u00fcfer<\/li><li>Festsetzung der H\u00f6he und der F\u00e4lligkeit der Jahresbeitr\u00e4ge<\/li><li>Beschlussfassung \u00fcber die \u00c4nderung der Satzung oder die Aufl\u00f6sung des Vereins<\/li><li>Ernennung von Ehrenmitgliedern und Schirmherrschaften<\/li><li>sonstige Angelegenheiten von grunds\u00e4tzlicher Bedeutung.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 15 Die Beschlussfassung der Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>15.1 Die Mitgliederversammlung wird von der\/dem 1. oder 2. oder 3. Vorsitzenden des Vorstandes geleitet. Die Versammlung kann einen Versammlungsleiter bestimmen.<\/p>\n\n\n\n<p>15.2 In der Mitgliederversammlung hat jedes ordentliche Mitglied eine Stimme. Zur Aus\u00fcbung des Stimmrechts kann ein anderes ordentliches Mitglied schriftlich<\/p>\n\n\n\n<p>bevollm\u00e4chtigt werden. Ein Mitglied darf jedoch nicht mehr als 3 fremde Stimmen vertreten.<\/p>\n\n\n\n<p>15.3 Der Versammlungsleiter bestimmt die Art der Abstimmung. Sie muss schriftlich durchgef\u00fchrt werden, wenn ein Drittel der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder dies beantragt.<\/p>\n\n\n\n<p>15.4 Jede ordnungsgem\u00e4\u00df einberufene Mitgliederversammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussf\u00e4hig.<\/p>\n\n\n\n<p>15.2 Die Mitgliederversammlung fasst Beschl\u00fcsse mit einfacher Mehrheit der abgege-benen g\u00fcltigen Stimmen. Stimmenthaltungen und ung\u00fcltige Stimmen bleiben au\u00dfer Betracht. Eine Mehrheit von drei Viertel der stimmberechtigten Mitglieder ist zur \u00c4nderung der Satzung notwendig, Die \u00c4nderung des Vereinszweckes kann nur mit Zustimmung aller stimmberechtigten Mitglieder erfolgen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 16 Wahlen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>16.1 Die Vorstandsmitglieder werden durch Einzelwahl gew\u00e4hlt.<\/p>\n\n\n\n<p>16.2 Die Mitgliederversammlung w\u00e4hlt zwei Kassenpr\u00fcfer auf die Dauer von 3 Jahren. Wiederwahl ist m\u00f6glich.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 17 Nachtr\u00e4gliche \u00c4nderung zur Tagesordnung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>17.1 Antr\u00e4ge zur Tagesordnung aus den Reihen der Mitglieder sind dem Vorstand mindestens 2 Wochen vor Zusammentritt der Mitgliederversammlung schriftlich mit kurzer Begr\u00fcndung einzureichen, sie sind bis sp\u00e4testens 1 Woche vor Zusammentritt der Mitgliederversammlung allen Mitgliedern bekannt zu geben. Sp\u00e4ter eingehende Antr\u00e4ge werden als Dringlichkeitsantr\u00e4ge behandelt, wenn der Antragsgegenstand erst nach der in Satz 1 benannten Frist bekannt wurde und deren Einbeziehung in die Tagesordnung von der Mitgliederversammlung mit 2\/3 Mehrheit anerkannt wird.<\/p>\n\n\n\n<p>17.2 Antr\u00e4ge auf Satzungs\u00e4nderungen und Aufl\u00f6sung des Vereins sind gem. \u00a7 11 mit der der Einladung der Mitgliederversammlung beigef\u00fcgten Tagesordnung anzuk\u00fcndigen. Derartige Antr\u00e4ge sind also so rechtzeitig zu stellen, dass sie bei der Einladung ber\u00fccksichtigt werden k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 18 Au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die\/der 1., 2. oder 3. Vorsitzende des Vorstandes kann jederzeit eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Sie muss einberufen werden, wenn der Vorstand es beschlie\u00dft oder wenn die Einberufung von einem Drittel aller Mitglieder schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gr\u00fcnde verlangt wird. F\u00fcr die au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung gelten die \u00a7\u00a7 14, 14 und 16 entsprechend.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 19 Beurkundung der Beschl\u00fcsse der Vereinsorgane<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>19.1 Die von den Vereinsorganen gefassten Beschl\u00fcsse sind schriftlich niederzulegen und von dem jeweiligen Sitzungsleiter und einem weiteren Vorstandsmitglied zu unterschreiben.<\/p>\n\n\n\n<p>19.2 Werden Beschl\u00fcsse in den von der Satzung hierf\u00fcr vorgesehenen F\u00e4llen schriftlich gefasst, werden sie gleichfalls in einem Protokoll festgehalten, das von 2 Mitgliedern des Vorstandes unterzeichnet wird.<\/p>\n\n\n\n<p>19.3 Jedes Mitglied ist berechtigt, Beschl\u00fcsse und Protokolle einzusehen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 20 Aufl\u00f6sung des Vereins<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>20.1 Sofern die Mitgliederversammlung nicht anders beschlie\u00dft, sind der 1. Vorsitzende des Vorstandes und der Schatzmeister die gemeinsam vertretungsberechtigten Liquidatoren.<\/p>\n\n\n\n<p>20.2 Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur in einer eigens zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden.<\/p>\n\n\n\n<p>20.3 Das nach Beendigung der Liquidation vorhandene Vereinsverm\u00f6gen f\u00e4llt an den Verein \u201eAngeh\u00f6rige psychisch Kranker Landesverband Berlin e.V.\u201c.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 21 Inkrafttreten<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Diese Satzung wurde am 8.12.03 errichtet und zuletzt am 23.2.2004 ge\u00e4ndert.<\/p>\n\n\n\n<p>[Um pdf -Dokumente lesen zu k\u00f6nnen, ben\u00f6tigen Sie den Acrobat Reader, den Sie <a href=\"https:\/\/get.adobe.com\/de\/reader\/\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">hier<\/a> kostenlos erhalten.]<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Download der Satzung als PDF \u00a7 1 Name und Sitz Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eBerliner Verein f\u00fcr Psychiatrie und seelische Gesundheitin in Berlin\u201c nach erfolgter Eintragung im Vereinsregister, die alsbald erwirkt werden soll, mit dem Zusatz \u201eeingetragener Verein (e.V.)\u201c. 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